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Wunschkennzeichen Karlsruhe Stadt

WICHTIG:


Der Standort bzw. Wohn-/Firmensitz muss im Stadtkreis Karlsruhe liegen. Für den Landkreis ist die Zulassungsbehörde des Landratsamtes Karlsruhe mit den jeweiligen Außenstellen zuständig. 
Folgende Kombinationen sind zulässig:

KA - 2 Buchstaben und 3 Ziffern für alle Fahrzeuge

KA - 2 Buchstaben und 2 Ziffern (kurze Kombination)
Kurze Kombinationen sind grundsätzlich nur für Krafträder bestimmt und nur mit den Buchstaben B, F, G und Q möglich. 

Ausgeschlossene Buchstabenkombinationen sind HJ, SS, SA, NS, KZ. 
Das Kennzeichen wird für die Dauer von drei Monaten reserviert. Bitte lassen Sie Ihr Kennzeichen erst nach Beantragung der Zulassung / Umschreibung fertigen.

 

Zur Reservierung

 

ka-stadt

 

 

Für die Reservierung eines Wunschkennzeichens wird bei der Zulassung / Umschreibung des Fahrzeugs eine Gebühr erhoben.