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Steuervorteile und Umweltbonus inkl. Innovationsprämie nutzen
Profitieren Sie als Dienstwagenfahrer beim Kauf eines Audi e-tron von der halbierten Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils bei der Privatnutzung³.
Sichern Sie sich zudem den Umweltbonus inkl. Innovationsprämie⁴ für den Audi e-tron 50 quattro (Stromverbrauch kombiniert in kWh/100 km: 23,6–21,4 (NEFZ); 26,1–21,7 (WLTP), CO₂-Emission kombiniert in g/km: 0): Der Betrag von 7.500 Euro netto wird zu einem Drittel durch den Automobilhersteller und zu zwei Dritteln durch einen Bundeszuschuss finanziert.
Einsteigen und wohlfühlen
Willkommen in Ihrem zweiten Zuhause. Die große Kopf- und Beinfreiheit sorgt für ein bequemes Sitzen, hochwertiges Material für Exklusivität. Genießen Sie das niedrige Geräuschniveau dank des beinahe lautlosen Elektroantriebs. Mit den intuitiv zu bedienenden Instrumenten können Sie ihren digitalisierten Alltag im Audi e-tron einfach fortführen.
Reichlich Weite
Ob für einen Wochenendausflug oder eine längere Reise in den Urlaub – mit seiner maximalen Reichweite von bis zu 440 Kilometern² unterstreicht der Audi e-tron seine Langstreckentauglichkeit. Die große Hochvolt-Batterie und ein intelligentes Rekuperationssystem tragen ihren Teil dazu bei.
e-tron Sportback
Die coupéhafte Dachlinie unterstreicht den sportlichen Auftritt des Audi e-tron Sportback, die dynamische Sportback-Silhouette drückt Leidenschaft aus. Auch im Innenraum bietet das Fahrzeug mit dem optionalen Paket Interieur design selection eine elegante Atmosphäre.
e-tron S und S Sportback
Der Audi e-tron S ist mit drei E-Motoren ausgestattet – zwei davon sitzen am Heck. Der dritte Motor frontseitig wird bei Bedarf blitzschnell aktiviert und liefert noch mehr Durchzugskraft – oder kommt prädiktiv bei Glätte und schneller Kurvenfahrt ins Spiel. Insgesamt verfügt das Fahrzeug somit über eine maximale Systemleistung von 370 kW (503 PS) (Stromverbrauch kombiniert in kWh/100 km: 28,2 (NEFZ); 28,0–26,8 (WLTP); CO₂-Emission kombiniert in g/km: 0).
Ihre Ansprechpartner
²Der maximale Wert setzt den Fahrmodus efficiency mit Klimaanlage und Heizung ausgeschaltet voraus. Eine weitere Voraussetzung ist außerdem der Einsatz im Stadtverkehr bei Temperaturen über 5°C und mit 19-Zoll Standardbereifung.
³Als Dienstwagenfahrer können Sie bei Erwerb eines Audi e-tron 50, Audi e-tron 55, Audi e-tron S, Audi e-tron Sportback 50, Audi e-tron Sportback 55, Audi e-tron S Sportback, A3 Sportback 40 TFSI e, A3 Sportback 40 e-tron, Q5 50 TFSI e quattro, Q5 55 TFSI e quattro, Audi A6 Limousine 50 TFSI e quattro, Audi A6 Limousine 55 TFSI e quattro, Audi A6 Avant 55 TFSI e quattro, Audi A7 Sportback 50 TFSI e quattro, Audi A7 Sportback 55 TFSI e quattro, Audi A8 60 TFSI e quattro, Audi A8 L 60 TFSI e quattro, Audi Q7 55 TFSI e quattro, Audi Q7 60 TFSI e quattro, Audi Q8 55 TFSI e quattro oder Audi Q8 60 TFSI e quattro zwischen dem 31.12.2018 und dem 01.01.2022 auch von der Neuregelung der Dienstwagenbesteuerung in § 6 Abs.1 Nr. 4 EStG profitieren. Hiernach wird die Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils für die Privatnutzung eines Dienstfahrzeugs aus dem Listenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeugs zuzüglich Sonderausstattung inklusive Umsatzsteuer halbiert.
⁴Der Erwerb (Kauf oder Leasing) eines/r neuen Audi e-tron 50, Audi e-tron Sportback 50 durch Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine nach dem 18.05.2016 wird als Umweltbonus, ab dem 04.06.2020 zusätzlich inklusive Innovationsprämie, gefördert. Das Fahrzeug muss im Inland auf den/die Antragsteller/-in zugelassen werden (Erstzulassung) und mindestens 6 Monate zugelassen bleiben. Sofern das Fahrzeug nach dem 04.11.2019 erstmalig zum Straßenverkehr zugelassen wird, beträgt die Höhe des Umweltbonus inkl. Innovationsprämie für den Audi e-tron 50 und Audi e-tron Sportback 50 insgesamt 7.500 Euro. Ein Drittel der Förderung wird seitens der AUDI AG direkt auf den Nettokaufpreis gewährt, zwei Drittel der Förderung (Bundesanteil am Umweltbonus inklusive Innovationsprämie*) wird nach positivem Zuwendungsbescheid auf Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BaFa) unter www.bafa.de ausbezahlt. Der zusätzliche Betrag der Innovationsprämie wird bis zum 31.12.2021 gewährt.