Maskenpflicht ab 27. April 2020
Maskenpflicht ab 27. April 2020
Auch bei uns im Autohaus gilt seit Montag 27. April 2020 im Verkaufsraum und Servicebereich die Maskenpflicht für unsere Kunden und Mitarbeiter. Deshalb bitten wir Sie, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten, um gemeinsam den Anstieg der Corona-Fallzahlen zu minimieren.
Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Menschen, die aus medizinischen Gründen wie bspw. Asthma keine Maske tragen können, Menschen mit Behinderung und sonstigen Einschränkungen und deren Begleitpersonen, die auf das Lippenlesen oder eine deutliche Aussprache angewiesen sind, sowie Kinder bis 6 Jahre. Diese müssen keine Maske tragen.
Sollten Sie keine Mundschutzmaske dabei haben reichen auch Tücher oder Schals, die den Mund und die Nase bedecken, sowie selbstgemachte Modelle aus. Sollten Sie dennoch keine Möglichkeit besitzen, geschützt in unser Autohaus zu kommen, können Sie bei uns eine Maske gegen eine Spende von einem Euro erwerben. Da wir die Region in diesen Zeiten unterstützen wollen, spenden wir den vollen Erlös der Mundschutzmasken an das Projekt „Ein Herz für Ettlingen“. Unter dem Motto „Wir für unsere Stadt“ sammelt die Bürgerstiftung Ettlingen Geld für Menschen in Ausnahmesituation wie Kleinstunternehmen, freischaffende Künstler und Soloselbstständige, die unter der Coronakrise besonders leiden. Gerne können Sie auch mehr spenden. Wir danken Ihnen!
Trotz Tragen des Mundschutzes bitten wir Sie, alle anderen Vorgaben bei uns inkl. des Mindestabstands von 1,5m einzuhalten.
Alle Infos zu unseren Hygienemaßnahmen finden Sie hier.