Angebote
Elektromobilität zahlt sich aus
- bis zu 9.480 € Umweltbonus²
- 10 Jahre Kfz-Steuerbefreiung³
- Reduzierte Dienstwagenbesteuerung⁴
- Priviligierung im Straßenverkehr⁵
Batterie und Reichweite
Bequem morgens ins Büro fahren, vorher noch die Kinder zügig in die Schule bringen und abends zurückfahren – mit einer Batterieladung grundsätzlich kein Problem. Das schafft jeder der möglichen Batteriegrößen im ID.3 spielend. Ihnen stehen dabei 58 kWh oder 77 kWh zur Auswahl. Eine kleinere Batteriegröße wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung stehen. Außerdem gewähren wir für alle ID. Modelle eine Batterie-Garantie über acht Jahre oder 160.000 km.
Beschleunigung
Sie glauben, Ampeln nerven? Nicht im ID.3! Ab sofort macht es richtig Spaß, jede Ampel als Neustart zu sehen und loszufahren. Kein Schalten mehr, keine Verzögerung mehr. Einfach konstant dynamisch beschleunigen und das mit vollem Drehmoment von Anfang an. Spüren Sie selbst die Mobilität der Zukunft und eine völlig neue Art von Fahrspaß, während Sie in die Sitze gedrückt werden. Den ID.3 gibt es in verschiedenen Varianten. Die auf dem Pro Performance basierenden Modelle haben eine Beschleunigung von von 0 auf 100 km/h in 7,3 Sekunden. Die auf dem Pro S basierenden Varianten haben eine Beschleunigung von 0 auf 100 km/h in 7,9 Sekunden.
Design
Prägen das futuristische Erscheinungsbild des ID.3: die optionalen Front-LED-Matrix-Scheinwerfer, das neugestaltete Volkswagen Logo und die zusätzliche Lichtlinie, die von beiden Seiten zum Logo hinläuft. So futuristisch er vorne beginnt, so endet er am Heck – formvollendet. Die vollkommen neu geschaffene Optik zieht sich nahtlos bis in den Innenraum. Futuristisch, bequem und übersichtlich zugleich. Hierzu tragen einladende Sitze, viel Beinfreiheit, der Verzicht auf den Mitteltunnel und ein großes Touch-Display bei; dazu ID.Light und die Ambientebeleuchtung, die Sie individuell anpassen können. Weitere Infos zum ID.3 finden Sie auf der VW Seite.
Driving Experience Rückblick
Unser Testbericht zum VW ID.3
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Ihre Ansprechpartner
²Bedingung für die Gewährung des staatlichen Anteils ist die Aufnahme des ID.3 auf die Liste der förderfähigen Fahrzeuge des BAFA. Der Antragsprozess ist aktuell in Bearbeitung. Der Umweltbonus setzt sich derzeit zu zwei Dritteln (6.000 EURO) zusammen aus einer vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Referat 422, Frankfurter Straße 29–35, 65760 Eschborn, www.BAFA.de, sowie einer von einem Drittel der Volkswagen AG gewährten Prämie. Der Herstelleranteil (Volkswagen-Anteil) wird automatisch vom Nettolistenpreis abgezogen und mindert somit die gesetzliche Umsatzsteuer (i.H.v. derzeit 16 % bzw. 480 €). Dieser herstellerseitige Umweltbonus ist nur verfügbar für Fahrzeuge mit einer Zulassung in Deutschland.
Die Auszahlung des Anteils des BAFA erfolgt erst nach positivem Bescheid des von Ihnen gestellten Antrags. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2025. Die staatliche Innovationsprämie i.H. von 3.000 EURO wird zeitlich befristet bis zum 31.12.2021 angestrebt. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Volkswagen Partner.
³Gem. § 3d Abs. 1 KraftStG. Die Steuerbefreiung von Elektrofahrzeugen beträgt 10 Jahre bei Erstzulassung. Diese Maßnahmen wurden im Rahmen des Konjunkturpakets der Bundesregierung für Erstzulassungen bis Ende 2025 verlängert. Die Steuerbefreiung beginnt grundsätzlich ab dem Erstzulassungsdatum des jeweiligen Fahrzeugs und wird längstens bis zum 31.12.2030 gewährt. Im Falle eines Halterwechsels innerhalb des steuerbefreiten Zeitraums wird dem neuen Fahrzeughalter die Steuerbefreiung für den noch verbleibenden Zeitraum gewährt.
⁴Fahrer von Dienstwagen mit Verbrennungsmotor, die auch privat genutzt werden, müssen monatlich 1 % des vollen Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil versteuern. Für Fahrer eines rein elektrischen Dienstwagens mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 60.000€ wird dieser geldwerte Vorteil nur mit einem Viertel des Bruttolistenpreises ermittelt. Für Fahrer von rein elektrischen Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis von über 60.000€ wird die Bemessungsgrundlage halbiert. Diese Steuerbegünstigungen gelten für Erstzulassungen zwischen dem 01.01.2019 und dem 31.12.2030 und sind ebenso für gebrauchte Fahrzeuge gültig.
⁵Mit dem Elektromobilitätsgesetz will die Bundesregierung elektrisch betriebene Fahrzeuge auch durch Privilegierung im Straßenverkehr unterstützen. Es wurde vereinbart, dass Elektroautos Sonderrechte erhalten können. Die Umsetzung ist den Ländern, Städten und Kommunen vorbehalten.